Blutegel wurden schon 1500 v. Chr. von den Ägyptern angewandt und sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil in der Naturheilkunde.
Da die Wirkstoffdrüsen der medizinischen Blutegel keimfrei sind und keine Bakterien aus dem Magen-Darm-Trakt in die Wunde abgegeben werden, gelten die med. Blutegel als sicher. Ausserdem hat man antimikrobielle Substanzen zur Hemmung von Fremdbakterien in ihnen gefunden.
Med. Blutegel werden speziell gezüchtet, aufwändig gehalten und penibel kontrolliert, damit eine Arzneisicherheit besteht.
Ein Tierarzt oder -therapeut, der die Blutegeltherapie anbietet, weiß wie die Egel gehältert werden (Aufbewahrung), wann man nicht egeln darf, wie sie zu dosieren sind, was dabei und danach zu beachten ist und wie sie entsorgt, bzw zurückgeschickt werden.
Blutegel wirken entzündungshemmend, blutverdünnend, schmerzlindernd und haben u.a. auf folgende Erkrankungen und Beschwerden positive Effekte, bzw können die Heilung extrem beschleunigen:
• Wundheilungsstörungen, Abzesse
• Hufrehe
• Sehnen-, Sehnenscheidenentzündungen
• Arthrose, Arthritis
• Hämatome, Ekzeme
• Phlegmone, Einschuss, Gallen
• EORTH
Die Gesetzeslage:
Ein Therapeut muss dem Veterinäramt melden, dass mit Egeln gearbeitet wird und darf dies nur auf eine Verordnung des Tierarztes tun, der das zu behandelnde Tier betreut!
Es ist nicht erlaubt, als Besitzer die Egel selbst zu bestellen und selbst anzusetzen. Das kann hohe Strafen nach sich ziehen. Therapeuten, die ohne Verordnung mit Blutgelen arbeiten, können ausserdem ein Berufsverbot bekommen.
Die Anwendung darf nur an Tieren erfolgen, die keine Schlachttiere sind, d.h., es muss unbedingt im Equidenpass eingetragen sein, dass das Pferd KEIN Schlachttier ist, sonst ist die Blutegeltherapie nicht erlaubt.
Blutegel sind trotzdem sie ein Arzneimittel sind immer noch Tiere. Deshalb ist es wichtig, den richtigen Umgang, Hälterung und anschließende Entsorgung sicher und ordentlich zu vollziehen.